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ArbG Trier, 22.08.2006 - 3 Ca 377/06 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Trier, 22.08.2006 - 3 Ca 377/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2007 - 2 Sa 819/06
- BAG, 13.08.2007 - 5 AZN 806/07
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2007 - 2 Sa 819/06
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 22.08.2006 - 3 Ca 377/06 - unter Aufrechterhaltung im Übrigen teilweise abgeändert.das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 22.08.2006 - 3 Ca 377/06 - zugestellt am 25.09.2006 abzuändern und der Klage antragsgemäß stattzugeben.